Geschäftsbedingungen
Es gelten entsprechend die VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, DIN 1961, Fassung 1992.


Für die Bestellung und den Erwerb von Artikeln aus unserem Shop gelten folgende Bedingungen:

1.  Bestellungen sind per Email, per Fax, per Post oder in unserem Shop möglich.

2.  Die Bestellung gilt als Auftragserteilung. Durch die Auftragserteilung gelten die nachstehenden Bedingungen als Vertragsbestandteil. Abweichende Bedingungen bedürfen der besonderen schriftlichen Vereinbarung.

3.  Wegen vermehrt auftretender, mangelnder Zahlungsmoral müssen wir auf Vorauszahlung bestehen. Wir bitten um Verständnis. Sie erhalten von uns eine Vorkasse-Information. Wir bestätigen Ihnen den Zahlungseingang und informieren Sie über den Liefertermin. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Lieferung zum vereinbarten Termin von Ihnen bzw. einer von Ihnen beauftragten Person in Empfang genommen und der Empfang schriftlich bestätigt wird. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen ist der Verkäufer von allen Lieferverpflichtungen entbunden.

4.  Einige Waren werden auf Euro-Paletten geliefert. Diese sind dem Lieferanten (auch im Tausch, wenn vorhanden) wieder mitzugeben. Ansonsten werden sie extra berechnet.

5.  Soweit nicht anders vereinbart, gelten alle Angebote freibleibend und unverbindlich. Die übernahme aller Aufträge erfolgt unter Vorbehalt der Liefermöglichkeit. Etwa angegebene Lieferfristen und Mengen sind nur annähernd und für den Verkäufer unverbindlich. Unvorhergesehene Produktionshindernisse, Betriebsstörungen, Lagerraum- und Rohstoffmangel sowie Ereignisse der höheren Gewalt, berechtigen den Verkäufer zur Hinausschiebung oder Aufhebung übernommener Lieferverpflichtungen. Werden Lieferverpflichtungen vom Verkäufer aufgehoben, hat er den Auftraggeber darüber zu informieren und den bereits gezahlten Betrag zurückzuerstatten. Aufträge und Abmachungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.

6.  Sachmängel gelten als nach dem Gefahrübergang entstanden, wenn sie uns nicht unverzüglich nach Feststellung bei Anlieferung sowie beim Auftraggeber in schriftlicher Form und hinsichtlich der Art und des Umfangs beim Lieferanten angezeigt werden. Bei erkennbaren Transportschäden sind diese auf den Frachtpapieren festzuhalten und vom Frachtführer zu bestätigen. Im Falle ordnungsgemäß angezeigter und tatsächlicher Sachmängel ist der Lieferant verpflichtet, nach eigener Wahl fehlerhafte Teile nachzubessern, Ersatz zu liefern oder den Minderwert zu erstatten. Bei Ersatzlieferungen behält sich der Lieferant vor, die Ware abzuholen oder anderweitig zu verwerten. Die Granitartikel sind ausnahmslos handgefertigt, daher berechtigen Maß- und Farbabweichungen nicht zu Reklamationen.

7.  Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Auftraggeber bestehenden Forderungen bleibt der Verkäufer Eigentümer aller gelieferten Waren.
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